Compliance

Compliance

Die ARA agiert in einem äußerst sensiblen Handlungsfeld zwischen Ökologie und Ökonomie. Die lückenlose Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und Gesetze ist ihr Anspruch, um von ihren Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen ebenso wie von Behörden und der Öffentlichkeit als vertrauenswürdige Partner:in wahrgenommen zu werden.

Ein umfassendes Rechtsregister verzeichnet die von der ARA und ihren Mehrheitstöchtern einzuhaltenden rechtlichen Verpflichtungen sowie die entsprechenden internen Zuständigkeiten.

Diese Rechtskonformität oder (Legal) Compliance hat dabei eine Vielzahl positiver Funktionen. Durch die Festlegung von Verhaltensanforderungen erhöht Compliance das Bewusstsein für rechtskonformes Verhalten und schafft Rechtssicherheit für die Mitarbeiter:innen sowie die Unternehmensführung. Im Sinne der Transparenz dient Compliance durch regelmäßige Kontrollen der besseren Nachvollziehbarkeit der Geschäftsaktivitäten und führt im Fall von Normänderungen zu einer zeitgerechten Anpassung von Geschäftsprozessen. So trägt sie dazu bei, materielle sowie immaterielle Schäden und Sanktionen zu vermeiden, das Vertrauen der Stakeholder in die ARA zu stärken und den Geschäftserfolg zu sichern.

Bedeutung für die ARA

Gesetzeskonforme Entpflichtung

ARA, Austria Glas Recycling und ERA entpflichten Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien unter Einhaltung relevanter geltender Regelwerke (insbesondere Verpackungsverordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, Elektroaltgeräteverordnung, Batterienverordnung).

Freiwillige Selbstverpflichtungen

Wir unterwerfen uns freiwilligen Selbstverpflichtungen über nationale und europäische Rechtsvorschriften hinaus. Beispiele dafür sind etwa Qualitäts- und Umweltmanagement-Systeme (ISO 14001, ISO 9001), EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme), Compliancemanagement-Systeme (ISO 37301) oder die Mitgliedschaft im UN Global Compact.

Korruptionsprävention

Wir setzen präventive Maßnahmen, mit dem Ziel der Integrität im Verhalten und dem Anspruch auf rechtssicheres, rechtskonformes, integres sowie gesetzes- und vertragstreues Handeln auf allen Unternehmensebenen (Organisationsrichtlinien für Mitarbeiter:innen, Registrierung im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie EU-Transparenzregister, Bestandteil der Leistungsverträge, Einrichtung eines internen Hinweisgeber-Kanals).

Schutz von Kund:innendaten

Wir ergreifen angemessene, notwendige Maßnahmen zum Schutz von Kund:innendaten und zur Erfüllung relevanter Rechtsvorschriften (insbesondere im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit).

Ziele

  • materielle und immaterielle Schäden verhindern
  • Vertrauen der Stakeholder in die ARA stärken
  • relevante geltende Regelwerke einhalten
  • Lizenzkund:innen halten und gewinnen
  • Zertifizierung nach ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erfolge und Aktivitäten im Berichtsjahr

  • geltende Recyclingquoten erfüllt
  • Zertifizierung des Compliance-Managementsystems für bestimmte Unternehmensbereiche gemäß ISO 37301 fortgesetzt
  • Mitarbeiter:innen zur Verbesserung des Compliance-Wissens und -Bewusstseins geschult

Sustainable Development Goals (SDG)

  • SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
  • SDG 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
  • SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Entpflichtung – Partnerschaft mit Vertrauen

ARA, Austria Glas Recycling und ERA unterstützen die Wirtschaft dabei, ihre Produzentenverantwortung im Bereich der Verpackungen, Elektroaltgeräte und Altbatterien gesetzeskonform wahrzunehmen. Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), die Verpackungsverordnung (VVO), die Elektroaltgeräte- (EAG-VO) und die Batterienverordnung (Batt-VO) bilden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen hierfür.

Das AWG regelt die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen ebenso wie die behördliche Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen. Auf dieser Grundlage verfolgt die VVO das Ziel, Verpackungen in eine Kreislaufwirtschaft zu integrieren und die Umwelt von Verpackungsabfällen zu entlasten. Sie konkretisiert dabei die Pflichten der betroffenen Unternehmen sowie der Sammel- und Verwertungssysteme, etwa durch Festlegung von Zielen für die Erfassung und die stoffliche Verwertung von Verpackungen. Die ARA erfüllte die geltenden Recyclingquoten.

Ziel der EAG-VO ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren. Die Batt-VO regelt die Rückgabe, Sammlung und Verwertung alter Batterien. Die ERA erfüllte die geltenden Verwertungsquoten von Elektrogeräten und Batterien im Jahr 2024.

Um die Pflichten als Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen gemäß AWG und VVO zu erfüllen, sind in der ARA etablierte Prozesse definiert. Ein Rechtsregister für den Umweltbereich verzeichnet die relevanten rechtlichen Verpflichtungen der ARA und die internen Zuständigkeiten – es steht allen Mitarbeiter:innen über das Intranet zur Verfügung. Die Prozesse zur Erfüllung der Aufgaben werden im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems regelmäßig intern und extern auditiert sowie entsprechend optimiert. Neue Rechtsvorschriften erfahren grundsätzlich in der Rechtsabteilung eine genaue Prüfung – insbesondere auf Bestimmungen, die für die ARA und ihre Kund:innen relevant sind. Die betroffenen Fachabteilungen werden über Neuerungen in ihrem Bereich informiert. Falls Maßnahmen zu setzen oder Anpassungen bestehender Prozesse erforderlich sind, erfolgt dies einzelfallbezogen entweder durch die zuständige Fachabteilung oder bereichsübergreifend in einer Arbeitsgruppe.

[GRI 2-25, 2-26, 2-27]

Daten­schutz

Als digitalisiertes Unternehmen räumt die ARA dem Schutz personenbezogener sowie unternehmensspezifischer Daten einen hohen Stellenwert ein und stellt an sich selbst den Anspruch, relevante Rechtsvorschriften in diesem Bereich (z. B. DSGVO) lückenlos einzuhalten. Die Kund:innen können sich darüber hinaus darauf verlassen, dass die ARA auch Datensicherheit sehr ernst nimmt und die Datensicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei der ARA Online-Meldung, dem Stand der Technik entsprechen.

2024 gab es keine Beschwerden i.S.v. Art 77 DSGVO in Bezug auf Datenschutzverletzung bzw. Verlust von Kund:innendaten. An die ARA wurde eine Anfrage in Bezug auf Betroffenenrechte gestellt.

Im Jahr 2024 wurde ein Schwerpunkt bei der Schulung von Mitarbeiter:innen im Bereich Datenschutz gelegt.

[GRI 418-1]

Korruptions­prävention

Korruptionsprävention bildet eine wesentliche Säule der Unternehmenscompliance. Der Code of Business Ethics in Form einer Organisationsrichtlinie gibt den ARA-Mitarbeiter:innen Rechtssicherheit im Kontakt mit Partner:innen und Kund:innen. Er soll die Integrität im Verhalten sicherstellen, auch unbedachte Compliance-Verstöße wirksam verhindern und die Beschäftigten damit vor möglichen arbeits- oder strafrechtlichen Folgen schützen.

Mitarbeiter:innen erhalten im Rahmen des Onboardings eine Grundlagenschulung zu Compliance-relevanten Themen, wie u. a. stets auch Antikorruption. 2024 wurden in diesem Kontext neu in die ARA Gruppe eingetretene Mitarbeiter:innen größtenteils geschult. Für bestehende Mitarbeiter:innen wird die Grundlagenschulung zur Auffrischung in einem Zweijahresrhythmus wiederholt. Dies erfolgte zuletzt 2023. Hierbei wurde ein Großteil der bestehenden Mitarbeiter:innen geschult.

Der Code of Business Ethics ist die zentrale Verhaltensrichtlinie der ARA. Er legt die Verhaltensgrundsätze für die Geschäftstätigkeit der ARA einschließlich ihrem Verhalten gegenüber den Vertragspartner:innen, der öffentlichen Hand, den Mitbewerber:innen sowie der interessierten Öffentlichkeit fest. Ihren Lobbying-Tätigkeiten legt ARA den öffentlich einsehbaren Lobbying-Verhaltenskodex zugrunde und sichert dadurch Transparenz. Die ARA ist sowohl im österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungsregister als auch im EU-Transparenzregister verzeichnet.

Korruptionsprävention bildet auch einen Bestandteil der ARA-Leistungsverträge. Darin sichern die beauftragten Entsorger als Sammelpartner:innen der ARA die im Abfallwirtschaftsgesetz geforderte Gleichbehandlung gegenüber anderen Sammel- und Verwertungssystemen zu. Beim Verdacht einer Ungleichbehandlung wird die Verpackungskoordinierungsstelle informiert, die ihrerseits eine:n Wirtschaftsprüfer:in mit der Prüfung dieses Verdachts bei den jeweiligen Partner:innen beauftragt. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Gleichbehandlung steht dem Sammel- und Verwertungssystem Schadenersatz zu.

Es besteht auf der Unternehmenswebsite der ARA (www.ara.at/ueber-uns#mission) eine öffentliche Information zur ARA Compliance-Organisation.

2024 wurden die Mitarbeiter:innen in drei Mailings zu Compliance-relevanten Themen und zur Bewusstseinsbildung informiert. Im Intranet besteht ein eigener Compliance-Bereich. Mitarbeiter:innen stehen auf dieser Seite Informationen zum unternehmensinternen Hinweisgebersystem und die ARA-internen Compliance-Richtlinien zur Verfügung.

[GRI 2-16, 2-25, 2-26, 205-1, 205-2, 205-3]

"Korruptionsprävention: Teil der ARA-Leistungsverträge für Gleichbehandlung."

Freiwillige Selbst­verpflichtung

Die ARA will wirtschaftlichen Erfolg auf Basis einer langfristigen Entwicklung erreichen, die auch die soziale und ökologische Verantwortung angemessen berücksichtigt.

Dies bildet das interne Qualitäts- und Umweltmanagement-System ab, in dem alle relevanten Nachhaltigkeitsfelder zusammenfließen. Dabei stellt die ARA den Anspruch an sich eines qualitätsorientierten Unternehmens, dem das Erreichen und ständige Verbessern der Qualitäts- und Umweltziele wichtig ist. Alle Unternehmen der ARA am Standort Mariahilfer Straße 123, 1060 Wien, mit Ausnahme der Digi-Cycle GmbH und TriPlast GmbH, werden von einem Integrierten Management-System (IMS) gelenkt. Davon umfasst ist ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001, ergänzt durch ein Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS. Für 2025 ist eine Erweiterung des IMS um eine Zertifizierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach ISO 45001 geplant. Die Management-Systeme werden vom Vorstand als oberste Leitung verantwortet. In jährlichen Management-Reviews wird die Wirksamkeit des IMS vom Vorstand gemeinsam mit dem Qualitäts- und Umweltmanagementteam bewertet. Zudem erfährt der Standort jährlich eine Umweltbetriebsprüfung in Form eines internen Audits sowie eine externe Begutachtung in Form eines externen Audits. Diese Audits dienen neben der Überwachung durch die Interne Revision der Überprüfung der Leistung der Management-Systeme und der Normenkonformität, der kontinuierlichen Verbesserungsmaßnahmen, der Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen, der Maßnahmen zur Einbeziehung, Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen sowie der Einhaltung der bescheid- und rechtskonformen Umsetzung der Unternehmenstätigkeiten. Das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement-System ist im IMS-Handbuch dokumentiert und steht allen Mitarbeiter:innen im Intranet zur Verfügung.

Die ARA verfügt über ein Compliancemanagement-System. Es umfasst die wesentlichen Strukturen, Richtlinien, Prozesse und Verfahren, um in relevanten Compliance-Risikofeldern das Bewusstsein für regelkonformes Verhalten zu schärfen, um Verstöße zu verhindern, aufzudecken und darauf zu reagieren sowie um kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen setzen zu können. Es orientiert sich an der ISO 37301 und ist für bestimmte Unternehmenseinheiten nach dieser Norm zertifiziert.

[GRI 2-24]

Kennzahlen Compliance

Rechtskonformes Verhalten bedeutet für ein Unternehmen wie die ARA nicht zuletzt auch, sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Bereich Sammel-, Recycling- und Verwertungsquoten einzuhalten und sich in ihrer Geschäftstätigkeit vorausschauend und zeitnah auf zukünftige Änderungen der Rahmenbedingungen einzustellen. Dies zählt seit jeher zum Selbstverständnis der ARA.

Sammelquoten Verpackungen – Vorgaben und Zielerreichung

Gem. Verpackungsverordnung ab 2023 ab 2025 ab 2030
Papier, Karton, Pappe und Wellpappe 80 % 80 % 85 %
Glas 80 % 80 % 85 %
Eisenmetalle1 60 % 65 % 75 %
Aluminium1 60 % 65 % 75 %
Kunststoffe 75 % 80 % 85 %
Getränkeverbundkarton 60 % 80 % 80 %
1 Summenquote Metallverpackungen: relevant für Zielvorgabe bis 2024

Recyclingquoten Verpackungen – Vorgaben und Zielerreichung

Gem. Verpackungsverordnung Österreich 2023 EU-Ziel 2020 EU-Ziel 2025 EU-Ziel 2030
Papier 80 % 60 % 75 % 85 %
Kunststoff 27 % 22,50 % 50 % 55 %
Fe-Metalle1 83 % 50 % 70 % 80 %
Aluminium 83 % 50 % 50 % 60 %
Glas 83 % 60 % 70 % 75 %
Holz 29 % 15 % 25 % 30 %
Verpackungen 67 % 55 % 65 % 70 %
Siedlungsabfall 63 % 50 % 55 % 60 %
  • 1 Summenquote Metallverpackungen: relevant für Zielvorgabe bis 2024

Verwertungsquoten Elektrogeräte und Batterien

Vorgaben und Zielerreichung Geltende Ziele1 erreichte Ziele 20242
Großgeräte 85 % 93 %
Kühl- und Gefriergeräte 85 % 98 %
Bildschirme 80 % 94 %
Elektrokleingeräte 75 % 98 %
Lampen 75 % 95 %
Blei-Säure-Batterien (z.B. Fahrzeugbatterien)3 65 % 84 %
NiCd-Batterien (z.B. Gerätebatterien)4 75 % 81 %
sonstige Altbatterien (z.B. LiBatt) 50 % 58 %
  • 1 gemäß EAG- und Batt-VO
  • 2 Quelle: Tätigkeitsberichte der ERA GmbH (Meldung gem. § 24 EAG-VO und § 25 BattVO)
  • 3 Verwertung erfolgt nicht über die ERA GmbH – die allgemeine Verwertungsquote bei Fahrzeugbatterien liegt bei rund 84%
  • 4 Diese Quote wird dzt. nicht für einzelne Systeme ausgewiesen - die allgemeine Quote für NiCd-Batterien beträgt 81 %